Diese Hebammenleistungen werden von den gesetzlichen und meisten privaten Krankenkassen übernommen:
Wichtig zu wissen:
Das Vorgespräch: Die Gebühr des Vorgesprächs ist nur einmalig in der Schwangschaft mit der Krankenkasse abrechenbar.
Bitte informieren Sie mich im Voraus, falls Sie dieses Angebot bereits bei einer anderen Hebamme in Anspruch genommen haben.